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   LAG Hamm, 06.06.2002 - 16 Sa 192/01   

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https://dejure.org/2002,12498
LAG Hamm, 06.06.2002 - 16 Sa 192/01 (https://dejure.org/2002,12498)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.06.2002 - 16 Sa 192/01 (https://dejure.org/2002,12498)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 16 Sa 192/01 (https://dejure.org/2002,12498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abgrenzung Handelsmakler/HandelsvertreterZurückverweisung bei Stufenklage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 87 c II HGB
    Abgrenzung Handelsmakler/HandelsvertreterZurückverweisung bei Stufenklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Handelsvertreters auf Buchauszug, eidesstattlicher Versicherung und Zahlung wegen Provisonsansprüchen

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung HV / HM, Anspruch auf Buchauszug, Zurückverweisung bei Stufenklage

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Einverständnis

    Auszug aus LAG Hamm, 06.06.2002 - 16 Sa 192/01
    Dies setzt jedoch voraus, dass der Unternehmer mit ihrer Überlassung dem Handelsvertreter zusätzlich alle Angaben macht, die für einen ordnungsgemäßen Buchauszug erforderlich sind (BGH vom 23.10.1981 - I ZR 171/79 - DB 1982, 376; zu den Anforderungen an den Inhalt eines Buchauszuges vgl. auch MK-HGB, von Hoyningen-Huene, § 87 c RdNr. 39).

    Zweck des Anspruchs auf Buchauszug ist es, dem Handelsvertreter Klarheit über seine Provisionsansprüche zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten bzw. noch zu erteilenden Provisionsabrechnungen zu ermöglichen (BGH vom 23.10.1981, aaO.; vom 23.02.1989 - I ZR 203/87 - DB 1989, 1329).

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.06.2002 - 16 Sa 192/01
    Eine Erledigungserklärung ist frei widerruflich, solange das Gericht noch keine Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache getroffen hat (BGH vom 07.06.2001 - IZR 157/98 - MDR 2002, 413).
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 06.06.2002 - 16 Sa 192/01
    Sie erfolgt nicht wegen eines Verfahrensmangels, sondern weil das Berufungsgericht entsprechend § 540 ZPO eine eigene Entscheidung über die weiteren Stufen der Klage nicht für sachdienlich erachtet, sondern den Parteien Gelegenheit zum Sachvortrag im erstinstanzlichen Verfahren geben will (BAG vom 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 - NZA 2001, 1093).
  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 203/87

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Geschäftsherrn zur Erteilung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 06.06.2002 - 16 Sa 192/01
    Zweck des Anspruchs auf Buchauszug ist es, dem Handelsvertreter Klarheit über seine Provisionsansprüche zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten bzw. noch zu erteilenden Provisionsabrechnungen zu ermöglichen (BGH vom 23.10.1981, aaO.; vom 23.02.1989 - I ZR 203/87 - DB 1989, 1329).
  • LG Stuttgart, 23.07.2012 - 37 O 33/10

    - Theolia -, internationale Zuständigkeit, Rechtswahl, Umstellung Klageanträge,

    Nach dem Gesamtbild der Tätigkeit kann ungeachtet einer vertraglichen Regelung, nach der keine Verpflichtung des Vermittlers zur Tätigkeit für den U bestehen soll, ein HVV vorliegen, wenn die Tätigkeit auf Dauer angelegt sein soll, der Vermittler nicht nur im Bestand befindliche Objekte vermitteln, sondern auch neue Standorte sowie neue Kunden akquirieren soll sowie die für ein Handelsvertreterverhältnis typischen Provisionsabrechnungenpflichten sowie eine von tatsächlichen Vermittlungsbemühungen unabhängige Provisionspflicht im Hinblick auf Bestandskunden vereinbart worden sind (unter Bezugnahme auf BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91 - MDR 92, 562 f.; LAG Hamm, 06.06.2002 - 16 Sa 192/01 - LAG-Report 2002, 331 ff.).
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